Schiessnachweise

Schießnachweise für Berufswaffenträger

 

Auf Grundlage des § 18 der Unfallverhütungsvorschrift für Wach- und Sicherungsdienste (DGUV V 23) haben Träger von Schusswaffen regelmäßig an Schießübungen teilzunehmen und ihre Schießfertigkeit sowie die Sachkunde nach dem Waffenrecht nachzuweisen.

 

Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, veranstalten wir für Firmen eintägige Lehrgänge zum Nachweis der Schießfertigkeit sowie der Sachkunde gem. Waffengesetz.

 

Zur individuellen Terminvereinbarung nutzen Sie bitte das Kontaktformular oder sende Sie uns eine eMail.