Schießnachweise für Berufswaffenträger
Auf Grundlage des § 18 der Unfallverhütungsvorschrift für Wach- und Sicherungsdienste (DGUV V 23) haben Träger von Schusswaffen regelmäßig an Schießübungen teilzunehmen und ihre Schießfertigkeit sowie die Sachkunde nach dem Waffenrecht nachzuweisen.
Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, veranstalten wir für Firmen eintägige Lehrgänge zum Nachweis der Schießfertigkeit sowie der Sachkunde gem. Waffengesetz.