Zur Vermittlung der Sachkunde nach § 7 Waffengesetz (WaffG) im Umgang mit Lang- und Kurzwaffen sowie Munition führen wir staatlich anerkannte Waffensachkunde-Lehrgänge durch.
Hierbe ist zwischen folgenden Waffensachkunde-Lehrgängen zu unterscheiden:
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Waffensachkunde für Sportschützen
(§14 WaffG) -
Waffensachkunde für Berufswaffenträger (Bewachungspersonal) (§28 WaffG)